Wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)
Am 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die für Unternehmen von Bedeutung sein können.
Eine grundlegende Neuerung betrifft die Art und Weise, wie offene Sozialversicherungsbeiträge der AHV eingefordert werden müssen. Statt des bisherigen Verfahrens der Pfändung müssen ab 2025 die Sozialversicherungsbeiträge der AHV via Betreibung auf Konkurs eingefordert werden, sofern die Schuldnerin bzw. der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist. Unternehmen und Selbständigerwerbende, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, weder nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offenen Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, eröffnet das zuständige Gericht das Konkursverfahren und der Betrieb wird geschlossen. Auch Steuern und Mehrwertsteuern werden ab 2025 vom Bund und dem Kanton auf diesem Weg eingefordert.
Bitte beachten Sie dies dringend bei Ihrer Liquiditätsplanung.
SCI-Management AG